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   OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21   

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https://dejure.org/2022,28848
OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21 (https://dejure.org/2022,28848)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.09.2022 - 5 U 181/21 (https://dejure.org/2022,28848)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. September 2022 - 5 U 181/21 (https://dejure.org/2022,28848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wird ein auf Leistung gerichteter Antrag abgewiesen und beantragt der Kläger ohne Änderung des Klagegrundes mit der Berufungsbegründung negative Feststellung, ist die Berufung nicht mangels Beschwer unzulässig. Die Abweisung des Leistungsantrags erwächst in diesem Fall ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Übergangs von einem erstinstanzlich abgewiesenen auf Leistung gerichteten Klageantrags zur negativen Feststellung in der Berufungsinstanz Rechtsfolgen hinsichtlich des abgewiesenen Leistungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsklage abgewiesen: Berufung mit Feststellungsantrag zulässig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1583
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16

    Ansehen der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens als Berühmung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21
    Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist (nur) zu bejahen, wenn sich der Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (st. Rspr.: BGH, Urteil vom 2. Oktober 2018 - X ZR 62/16, Rn. 17).

    Insoweit ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2018 - X ZR 62/16, Rn. 23 f.).

  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21
    Der Übergang von einer (positiven) Feststellungs- auf eine auf denselben Lebenssachverhalt gestützte Leistungsklage unterfällt § 264 Nr. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 2. Mai 2017 - VI ZR 85/16, Rn. 14); gleiches gilt für den Übergang vom Leistungs- zum (positiven) Feststellungsantrag bei unverändertem Sachverhalt (BAG, Urteil vom 5. Juni 2019 - 10 AZR 100/18 (F), Rn. 15).

    Macht ein Kläger einen Teilbetrag aus mehreren selbständigen Ansprüchen geltend, muss er gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO im Einzelnen angeben, wie er die geltend gemachte Gesamtsumme ziffernmäßig auf die verschiedenen Ansprüche verteilt wissen will, oder mindestens eine Reihenfolge angeben, in welcher die Ansprüche bis zu der von ihm geltend gemachten Gesamtsumme gefordert werden (st. Rspr.: BGH, Beschluss vom 2. Mai 2017 - VI ZR 85/16, Rn. 10; Urteil vom 15. Mai 2018 - XI ZR 584/16, Rn.13).

  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89

    Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21
    Zwar büßt der ursprüngliche Antrag seine Rechtshängigkeit mit dem Übergang zum neuen geänderten Antrag nicht von selbst ein (BGH, Urteil vom 1. Juni 1990 - V ZR 48/89, juris Rn. 10).

    Der Teil des Anspruchs, der nicht mehr in der bisherigen Weise weiterverfolgt werden soll, muss vielmehr nach den sonst geltenden Verfahrensvorschriften dem Streit der Parteien entzogen werden (BGH, Urteil vom 1. Juni 1990 - V ZR 48/89, juris Rn. 10).

  • BGH, 30.11.2005 - XII ZR 112/03

    Zulässigkeit der Berufung bei ausschließlicher Verfolgung einer Klageerweiterung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21
    Denn eine bloße Erweiterung oder Änderung der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein (BGH, Urteil vom 15. März 2002 - V ZR 39/01, juris Rn. 6; Urteil vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03, juris Rn. 15).

    Es ist grundlegendes Erfordernis aller Rechtsmittel, dass der Angriff des Rechtsmittelführers auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer gerichtet sein und die Richtigkeit dieses Urteils in Frage gestellt werden muss (BGH, Urteil vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03, juris Rn. 19).

  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21
    Denn eine bloße Erweiterung oder Änderung der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein (BGH, Urteil vom 15. März 2002 - V ZR 39/01, juris Rn. 6; Urteil vom 30. November 2005 - XII ZR 112/03, juris Rn. 15).
  • BGH, 15.05.2018 - XI ZR 584/16

    Rückzahlungsanspruch eines Teils geleisteter "Vorfälligkeitsentschädigungen" und

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21
    Macht ein Kläger einen Teilbetrag aus mehreren selbständigen Ansprüchen geltend, muss er gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO im Einzelnen angeben, wie er die geltend gemachte Gesamtsumme ziffernmäßig auf die verschiedenen Ansprüche verteilt wissen will, oder mindestens eine Reihenfolge angeben, in welcher die Ansprüche bis zu der von ihm geltend gemachten Gesamtsumme gefordert werden (st. Rspr.: BGH, Beschluss vom 2. Mai 2017 - VI ZR 85/16, Rn. 10; Urteil vom 15. Mai 2018 - XI ZR 584/16, Rn.13).
  • BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 100/18

    Beschränkung des Klageantrags in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.09.2022 - 5 U 181/21
    Der Übergang von einer (positiven) Feststellungs- auf eine auf denselben Lebenssachverhalt gestützte Leistungsklage unterfällt § 264 Nr. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 2. Mai 2017 - VI ZR 85/16, Rn. 14); gleiches gilt für den Übergang vom Leistungs- zum (positiven) Feststellungsantrag bei unverändertem Sachverhalt (BAG, Urteil vom 5. Juni 2019 - 10 AZR 100/18 (F), Rn. 15).
  • KG, 21.06.2023 - 26 U 7/20

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zulässigkeit der Berufung des

    Es ist grundlegendes Erfordernis aller Rechtsmittel, dass der Angriff des Rechtsmittelführers auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer gerichtet sein und die Richtigkeit dieses Urteils infrage gestellt werden muss (BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - IX ZB 106/11, juris Rn. 7, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.09.2022 - 5 U 181/21, juris Rn. 22).

    Der Klagegrund ändert sich nicht im Verhältnis zur negativen Feststellung (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.09.2022 - 5 U 181/21, juris Rn. 25).

  • KG, 06.03.2023 - 26 U 37/21

    Berufung: Beschwer des Klägers einer negativen Feststellungsklage bei einer

    Es ist grundlegendes Erfordernis aller Rechtsmittel, dass der Angriff des Rechtsmittelführers auf die Beseitigung der im vorinstanzlichen Urteil enthaltenen Beschwer gerichtet sein und die Richtigkeit dieses Urteils infrage gestellt werden muss (BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - IX ZB 106/11, juris Rn. 7, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.09.2022 - 5 U 181/21, juris Rn. 22).

    Der Klagegrund ändert sich im Verhältnis zur negativen Feststellung, nicht (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.09.2022 - 5 U 181/21, juris Rn. 25).

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